Betriebssicherheit Berater der globalen Energiewirtschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

1.1  Die folgenden Begriffe haben die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert: „ADC Energy Ltd“ oder „ADC“ wird vom Kunden mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beauftragt.

„Personal von ADC Energy Ltd.“: die Person(en), die von ADC mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt wurden. Diese Person(en) ist/sind kein gesetzlicher Vertreter und daher nicht berechtigt, Dokumente im Namen von ADC zu unterschreiben.

„Kunde“: die Partei, die ADC anfordert und anweist, die Dienste auszuführen.

„Dienstleistungen/Arbeiten“: Die Dienstleistungen/Arbeiten umfassen die Bereitstellung aller Berichte, Materialien, Ausrüstungsverbrauchsmaterialien und alle durchzuführenden Tätigkeiten und Arbeiten und Beratung, einschließlich oder gesondert erteilter Unterstützung oder Anweisungen durch qualifiziertes Personal zusammen mit der für die Durchführung erforderlichen Ausrüstung Arbeiten, die vom Kunden gemäß den Angaben im „Arbeitsumfang“ oder der Bestellung oder einer anderen Anweisung des Kunden, die von ADC Energy Ltd. akzeptiert wird, angefordert werden. Diese Dienstleistungen werden zu den vom Kunden angewiesenen Zeiten und Orten erbracht. Die Dienstleistungen können aus Managementsystem-Audits, Bohrturm- und BOPE-Inspektionen, HSE-Audits, Bohrlochuntersuchungen, Risikobewertungen, Vermessung und Verwaltung von fallengelassenen Objekten, Anlagenintegritätssicherung sowie anderen Inspektionsdiensten und Datenverwaltungsanwendungen bestehen.

„Dienstleistungsverträge“: Die Leistungen sind in gesonderten Vereinbarungen zu beschreiben, die gegebenenfalls diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen und durch Unterschrift der Parteien vereinbart werden.

„Entschädigte Parteien des Kunden“: Die Eigentümer und Betreiber jeder Organisation, Einheit oder Ausrüstung, die von ADC Energy Ltd Subunternehmer.

„Projekte mit hohem Risiko“: Die Projekte, die von ADC aufgrund identifizierbarer Fakten als und qualifiziert angesehen und qualifiziert werden, ein überdurchschnittliches Risikoniveau auf finanzieller oder betrieblicher Ebene, die Sicherheit des Personals oder andere Gefahren zu tragen, die über das normalerweise akzeptable Risikoniveau beim Betrieb oder der Durchführung von Projekten hinausgehen.

2.1 Die hierin dargelegten Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorschläge, Angebote und Verträge, die von ADC Energy Ltd. abgeschlossen werden. Sofern nicht zwischen beiden Parteien eine unterzeichnete Vereinbarung besteht, gelten diese Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde dem von ADC vorgelegten Angebot zustimmt der Kunde. Ohne eine unterzeichnete Vereinbarung zur Angebotsannahme wird seitens der ADC Energy Ltd. keine Arbeit aufgenommen.

2.2 Änderungen oder Variationen davon sind nicht zulässig oder akzeptiert oder gelten als von ADC Energy Ltd. genehmigt oder akzeptiert, es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.3 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig oder nicht akzeptabel erweisen oder nichtig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in Kraft bleiben.

2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit ADC Energy Ltd., bei denen Dritte entweder mit ADC oder mit dem Kunden untervergeben werden.

2.5 Alle Angebote von ADC Energy Ltd. sind 2 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders im Angebot angegeben.

2.6 Die Geschäftsbedingungen gelten für die im Leistungsumfang vermerkte Dauer des Projekts.

3.1 ADC führt unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände die angemessenen Aktivitäten durch, insbesondere unbeschadet der vorstehenden Allgemeingültigkeit der Anweisungen der Kunden, Zeitbeschränkungen oder Verfügbarkeit des Zugangs zu Einrichtungen, Ausrüstungen, Dokumentationen usw., deren Bereitstellung als erforderlich erachtet wird die Dienstleistungen und erstattet dem Kunden so umfassend wie unter Berücksichtigung dieser Umstände vernünftigerweise durchführbar. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung übernimmt ADC keine Garantie dafür, dass die Organisation einer Einheit oder Ausrüstung für einen beliebigen Zeitraum fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder bleiben wird.

3.2 Jeder von ADC als Teil der Dienstleistungen/Arbeiten herausgegebene Bericht kann Erklärungen in dem Maße enthalten, in dem ADC aus Zeitmangel oder aus anderen Gründen nicht in der Lage war, bestimmte Teile einer Organisation, Einheit oder Ausrüstung zu inspizieren/zu bewerten oder ist ohne die Beauftragung von Fachberatern zur Beratung über einen bestimmten Aspekt oder Teil einer solchen Organisation, Einheit oder Ausrüstung und unbeschadet anderer hierin enthaltener Bestimmungen – ADC übernimmt keine Haftung in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Arbeit, die nicht abgeschlossen werden konnten.

3.3 Jeder von ADC Energy Ltd. im Rahmen der Dienstleistungen erstellte Bericht soll, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen dem Kunden und ADC vereinbart wurde, ausschließlich dem Kunden für das jeweilige Projekt zugute kommen und ADC übernimmt keine Haftung für den Inhalt eines solchen Berichts zu jeder anderen Partei.

4.1 ADC verpflichtet sich, den Kunden und die freigestellten Parteien des Kunden von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden und Aufwendungen jeglicher Art freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung oder dem Tod eines Mitarbeiters, Bediensteten, Vertreters, Subunternehmers oder Eingeladenen von . ergeben ADC und Schäden oder Zerstörung von Eigentum von ADC oder einem seiner Angestellten, Bediensteten, Vertreter oder eingeladenen Personen, die direkt oder indirekt als Ergebnis der Erbringung der Dienste durch ADC entstehen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, ADC und seine Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter, Subunternehmer und eingeladenen Personen von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden und Aufwendungen jeglicher Art freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung oder dem Tod eines Mitarbeiters, Bediensteten ergeben , Vertreter oder Eingeladener des Kunden oder der freigestellten Parteien des Kunden oder Schäden oder Zerstörung von Eigentum des Kunden oder der Angestellten, Bediensteten, Vertreter, Subunternehmer oder Eingeladenen des Kunden oder der freigestellten Parteien des Kunden, die direkt oder indirekt daraus resultieren der Erbringung der Dienstleistungen durch ADC, unabhängig davon, ob diese Verletzung, Tod, Beschädigung oder Zerstörung ganz oder teilweise durch Fahrlässigkeit von ADC oder seinen Mitarbeitern, Bediensteten, Vertretern, Eingeladenen oder Subunternehmern verursacht wurde.

4.3  Ungeachtet des Vorstehenden werden im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit des Kunden oder von ADC (Vertragsparteien) oder einer der freigestellten Parteien des Kunden, die zu einer solchen Verletzung, Tod, Beschädigung oder Zerstörung führen, diese Parteien verantwortlich und haftbar gemacht wenn dies durch ein Schiedsgericht oder ein Gericht entschieden wird.

4.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleiben die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Parteien aus dieser Klausel in Bezug auf Ansprüche, die während der Laufzeit der Vereinbarung oder danach entstehen, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

4.5 Zu den freigestellten Parteien des Kunden zählen die Eigentümer der zu inspizierenden Ausrüstung, Einrichtung oder Dienstleistung, selbst wenn die Dienstleistungen erbracht werden, bevor der Kunde vertraglich mit der zu inspizierenden, auditierten etc.

5.1 ADC ist für die erstmalige Identifizierung der Hochrisikoprojekte eindeutig auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Diese Informationen müssen vollständig und ausreichend sein, um eine Identifizierung durch ADC und seinen Versicherer zu ermöglichen. Bei Zweifeln über das damit verbundene Risiko muss der Kunde ADC Management über die Details informieren, damit ADC eine Entscheidung über die Sicherheit seines Personals treffen kann.

5.2 In allen Fällen ist der Kunde für seine nach Erhalt der ADC-Ergebnisse und/oder -Bericht getroffenen Managemententscheidungen und für die Gesamthaftung verantwortlich.

6.1 Alle zwischen dem Auftraggeber und ADC vereinbarten Zusagen bezüglich Zeitpunkt und Umfang des Projekts sind schriftlich zu bestätigen. Diese Vereinbarungen werden nach Treu und Glauben getroffen und werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, werden jedoch notwendigerweise im Voraus getroffen, bevor der volle Umfang der Schwierigkeiten bekannt ist, die die Leistung in bestimmten Punkten betreffen können. Aus diesem Grund erklärt sich ADC bereit, sich nach besten Kräften zu bemühen, solche Verpflichtungen gegenüber Kunden in Bezug auf den Zeitpunkt und den Umfang der Arbeiten zu erfüllen, kann jedoch in keiner Hinsicht die Leistung garantieren (siehe Artikel 13).

6.2 ADC behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob ein Projekt durchgeführt, begonnen oder fortgesetzt wird, nachdem die Risiken in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit seiner Vertreter bewertet wurden.

6.3 Änderungen des Leistungs- bzw. Leistungsumfangs müssen schriftlich an die ADC Geschäftsführung und nicht an den ADC Vertreter vor Ort erfolgen.

6.4 Wenn die Dienstleistungen das Verfassen eines Berichts umfassen, wird der Bericht in maximal einer gedruckten Kopie (zusätzliche gedruckte Kopien können zum Preis von £ 200 pro Kopie angefordert werden) und in vier vollständig verlinkten CD-Kopien des Berichts in englischer Sprache erstellt Sprache.

7.1 ADC verpflichtet sich, alle vom Kunden bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern der Kunde dies angibt, es sei denn:

 – diese Informationen ADC vor Beginn der Dienste bekannt sind, oder

 – gemeinfrei bekannt ist oder

 – ADC die gleichen Informationen von einem Dritten erhält oder

 – vom Auftraggeber von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden wird oder

 – der Kunde gerichtlich festgestellt wird, dass er mit ADC vertragswidrig ist (einschließlich der Nichtzahlung von Rechnungen), oder

 – drei Jahre verstrichen sind, je nachdem, was früher eintritt.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über ADC-Angebot(e), Gebührenstrukturen, Gebühren und Personal, ADC-Eigentumsinformationen, Daten, Tools und Software vertraulich zu behandeln.

7.3 ADC verpflichtet sich, vom Kunden an ADC zur Verfügung gestellte Materialien, wie Softwareprogramme oder Dokumente, verantwortungsbewusst zu behandeln und auf Anfrage oder Abschluss des Projekts an den Kunden zurückzugeben. ADC übernimmt jedoch keine Verantwortung für eventuell auftretende Abnutzung oder eventuell auftretenden Verlust oder Diebstahl. Alle diese Materialien werden auf eigenes Risiko des Kunden bereitgestellt und ADC übernimmt keine Haftung für eine finanzielle Rückerstattung für einen direkten oder indirekten Wert.

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle Angaben, in welcher Form auch immer, die für die Erbringung der Dienstleistungen von ADC erforderlich sind, wahr und richtig sind und der Kunde ist für deren Inhalt allein verantwortlich.

8.2 Der Kunde muss die Eigentümer und/oder das Management der Geräte und Einrichtungen darüber informieren, dass:

a) ADC ist nicht verantwortlich für Ausfälle und Fehlfunktionen ihrer Geräte oder Einrichtungen während oder nach dem Service.

b) Sie sind berechtigt, Prüfungen oder Prüfungen abzulehnen, wenn sie begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Prüfung die Sicherheit der Geräte, der Anlage, des Personals, der Umgebung oder des laufenden Betriebs für Dritte gefährden kann

8.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle Operationen und Aktivitäten im Einklang mit lokalen oder internationalen Vorschriften und Gesetzen stehen und dass er in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen und Vorschriften in allen Bereichen der Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Sicherheit, Steuern, Datenschutz usw. handelt.

8.4 Wird vom Auftraggeber innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Projektabschluss ein Mitarbeiter und/oder Vertreter von ADC geworben und nimmt die Person die Anstellung an, so zahlt der Auftraggeber ADC ein Vermittlungshonorar in Höhe von drei Monatsgehältern dieser Person. Alle Mitarbeiter haben eine Wettbewerbsklausel in ihrem Arbeitsvertrag.

8.5 Der Kunde haftet für die Sicherheit von ADC-Mitarbeitern, die bei der Einreise in das Land zu und von der Einrichtung reisen, wenn der ADC-Mitarbeiter keinen Wohnsitz im Land hat. Der Kunde hat alle möglichen angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um den ADC-Vertreter auf die gleiche Weise zu schützen, wie es dem Personal des Kunden geboten wird.

9.1 ADC haftet nicht gegenüber dem Kunden oder den freigestellten Parteien des Kunden und der Kunde oder die freigestellten Parteien des Kunden haften gegenüber ADC nicht für Ansprüche aus Produktionsausfall, Produktverlust, Nutzungsausfall und Verlust von Einnahmen, Gewinnen und erwarteten Gewinne, Geschäftsverluste oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen durch ADC ergeben, unabhängig von deren Ursache, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fahrlässigkeit der Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen an anderer Stelle in der Vereinbarung stellt der Kunde ADC von allen derartigen Ansprüchen gegen ADC frei, die von der Kundengruppe und oder den freigestellten Parteien des Kunden unabhängig von der Ursache erhoben werden, selbst wenn diese Schäden durch die Verschulden oder Fahrlässigkeit des anderen Unterzeichners und/oder des Personals dieses anderen.

10.1 ADC garantiert, dass alle Mitarbeiter und Subunternehmer zu Bedingungen eingesetzt werden, die die geistigen Eigentumsrechte des Kunden schützen, sofern diese Materialien ADC bekannt gegeben oder in Verwahrung gegeben werden.

10.2 Ungeachtet aller Zahlungen des Kunden bleiben alle Eigentumsrechte an allen von ADC erstellten Materialien, ob schriftlich oder nicht, Eigentum von ADC. Urheberrechte und Verbreitungsrechte bleiben ADC nach eigenem Ermessen vorbehalten, es sei denn, diese Rechte sind ausdrücklich angegeben schriftlich abgefasst wurde oder wenn der Vertrag zwischen ADC und dem Kunden dies ausdrücklich vorsieht oder das Material von ADC genehmigt wurde.

10.3 ADC räumt dem Kunden jedoch, unbeschadet seiner Position gemäß dem vorstehenden Absatz, das Recht ein, alle von ADC im Rahmen der vollständig vom Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten zur Verfügung gestellten Berichte und/oder Dokumentation in Hard- oder Softcopy frei zu kopieren, vorausgesetzt, die Verbreitung dieser Kopien ausschließlich innerhalb der jeweiligen Organisation bzw. des jeweiligen Projekts des Auftraggebers liegen und anerkennen, dass die Berichtsergebnisse nur für das vom Auftraggeber beauftragte Projekt gelten.

10.4 Diese Klausel gilt für alle Berichte, einschließlich des endgültigen Kundenberichts, und alle Präsentationsmaterialien. Sie gilt auch für Audio-, Foto- oder Videoaufzeichnungen von Präsentationen, die ADC für den Kunden erstellt. Dies gilt nicht für Schulungsmaterialien, die zur Unterstützung aller ADC-Schulungen verwendet werden, da diese in keiner Form kopiert werden dürfen.

10.5 Das Recht, Kopien von ADC-Material intern innerhalb der Organisation des Kunden zu verteilen, erstreckt sich nicht auf Multi-Client- und Standard-Marktforschungsberichte und Software, die von ADC gekauft wurden. Zusätzliche Kopien dieser Artikel für die interne Verteilung sind zum Zeitpunkt des Kaufs oder später erhältlich.

10.6 Die Interessen des Kunden in Bezug auf diese Klausel und alle Materialien, die der Kunde ADC zur Verfügung stellt, werden durch die pauschale Vertraulichkeitsverpflichtung von ADC in Bezug auf die Verbreitung aller Materialien geschützt, die sich speziell auf die Angelegenheiten des Kunden beziehen.

11.1 ADC-Angebote und/oder Verträge mit Kunden legen fest, ob es sich um „Festpreise“ (dh eine Pauschale, alle Spesen werden im vorverhandelten Honorar enthalten) oder „Tarife zuzüglich Spesen“ handelt Preise. Dieser Abschnitt enthält Erläuterungen zu unseren Standardrichtlinien dazu, welche Ausgaben wie geltend gemacht werden.

11.2 Die vereinbarten Sätze gelten für alle Werktage, Reisetage und Meldekosten. Die Preise sind netto und exklusive GST/MwSt., Quellensteuern. Sollte der Kunde verpflichtet sein, lokale Steuern vom Rechnungsbetrag einzubehalten, ist der Kunde verpflichtet, ADC zu informieren und die Sätze entsprechend zu erhöhen. Anfallende Spesen werden dem Auftraggeber zum Bruttorechnungswert in Rechnung gestellt. Die Kosten werden einschließlich etwaiger Verkaufssteuern (oder ähnlicher Steuerabgaben) berechnet, sofern diese an ADC zu zahlen sind, unabhängig davon, ob ADC später einen Teil davon zurückfordern kann oder nicht.

11.3 Die Mehrwertsteuer (und jede andere relevante Steuer) wird dem Rechnungsbetrag gemäß den geltenden Regierungsgesetzen zu dem zum Zeitpunkt der Rechnung geltenden Satz hinzugerechnet.

11.4 Verzögert sich der vom Auftraggeber bestätigte / vereinbarte Beginn der vereinbarten Leistung, nachdem das ADC-Personal seinen Wohnort zum nächstgelegenen ADC-Büro verlassen hat und vor Beginn der Leistung des Auftraggebers, so gilt der volle Preis pro Tag und Person werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bereitschaft des ADC-Personals am Projekt oder tagelangen Wartezeiten auf den Transport vom oder zum Einsatzort gilt der volle Tagessatz.

11.5 Rechnungen werden in der Regel monatlich oder nach Abschluss der Leistung vorgelegt. ADC kann nach eigenem Ermessen beschließen, Rechnungen häufiger vorzulegen, um die Höhe der anfallenden Ausgaben widerzuspiegeln.

11.6 Falls zutreffend und möglich, werden bei Arbeiten, die ein ADC-Vertreter im selben Gebiet für einen anderen Kunden ausführt, die Visa- und Reisekosten geteilt.

11.7 ADC ist hiermit berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden „angemessene“ Reisekosten (wie unten beschrieben) bei der Ausführung der Anweisungen des Kunden zu tragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr zu erstatten.

ADC nutzt jedoch einen professionellen Visa-Service, wenn jedoch Reisen von ADC-Mitarbeitern erforderlich sind, um ein Einreisevisum für das Land zu erhalten, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, werden diese Tage zum Arbeitstag berechnet und die Auslagen werden berechnet.

b Alle Reisekosten des/der ADC-Vertreter(s) von ihrem Wohnort zum Einsatzort, am Arbeitsplatz und zurück nach Hause, für den Transport und alle anderen angemessenen Kosten, einschließlich Mietwagen- oder Kilometerkosten, sind vom Kunden zu bezahlen.

c „Angemessene“ Reisekosten sind solche, die in internationalen Konzernen im Allgemeinen für ihre leitenden Angestellten anfallen. Diese variieren, um die unterschiedlichen Standards für Geschäftsreisen in verschiedenen Teilen der Welt widerzuspiegeln. Zur Veranschaulichung umfassen sie internationale Flugreisen in der Business Class; Unterbringungs-, Übernachtungs- und Nebenkosten in einem für internationale Geschäftsbeziehungen geeigneten Hotel, alle Mahlzeiten im Auftrag des Kunden in einem Hotelrestaurant oder einer gleichwertigen Einzeleinrichtung, Bahnfahrt 1. Klasse, Taxi- und Mietwagenkosten für eine mittlere - je nach Bedarf ein Fahrzeug der Größe oder der Executive-Größe. Gegebenenfalls behält sich ADC das Recht vor, die Reiseklasse entsprechend den geschäftlichen Anforderungen zu ändern.

d Alle Spesen sind für die gesamte Aktivitätszeit (wie oben definiert) zu zahlen, dh einschließlich der An- und Abreise zum und vom Kundenstandort oder Arbeitsplatz.

e In Fremdwährung anfallende Aufwendungen werden zum aktuellen Wechselkurs am Tag der Rechnungsstellung in Rechnung gestellt.

f ADC-Vertreter sind verpflichtet, nach Möglichkeit Belege für Auslagen einzuholen, Kopien werden der Rechnung beigefügt, sofern keine Tagegelder vereinbart sind.

12.1 Der Kunde erklärt sich mit den im Angebot/Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen einverstanden. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind alle Rechnungen mit Ausnahme von Schulungsleistungen, die im Voraus bezahlt werden, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungsdatum, werden für jeden angefangenen Monat, um den sich das Rechnungsdatum verzögert, Zinsen in Höhe von 4 % (XNUMX %) auf den vollen Rechnungsbetrag fällig.

12.2 Der Bericht wird dem Kunden erst versandt, nachdem ein Serviceauftrag oder Vertragsauftrag geprüft und die Proforma-Rechnung genehmigt wurde.

12.3 Wenn der Kunde ohne Angabe von Gründen eine Abschlagszahlung nicht leistet, wird ADC die Lieferung von Abschlussberichten zurückhalten und nicht für dadurch verursachte Unannehmlichkeiten, Verluste oder Schäden verantwortlich sein.

12.4 Die Zahlungswährung wird im Kundenangebot / Vertrag festgelegt. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dies in Bezug auf alle Rechnungen / Zahlungen zu akzeptieren.

12.5 Soweit einzelvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden etwaige Wechselkursschwankungen während der Vertragslaufzeit nicht berücksichtigt. Jede Partei akzeptiert in eigener Verantwortung die Schwankung zwischen null und fünf Prozent, egal ob günstig oder ungünstig. Sollte die Schwankung 5 % überschreiten, kann ADC nach eigenem Ermessen die Sätze nach oben anpassen, um diese Schwankung auszugleichen.

12.6 Der Kunde ist für die Zahlung des vollen vereinbarten Betrags an ADC verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zahlungen unter Berücksichtigung der erhobenen Gebühren (zB der überweisenden Bank) so anzupassen, dass der volle Rechnungsbetrag bei ADC eingeht. Der Kunde akzeptiert, dass ADC berechtigt ist, alle abgezogenen Beträge zurückzufordern.

12.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung durch telegrafische Überweisung an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten. ADC ist berechtigt, alle Kosten zu ersetzen, die durch Abweichungen des Kunden von diesem nicht im Voraus vereinbarten Betrag verursacht werden.

12.8 Der Kunde verpflichtet sich, alle staatlichen Steuern und Abgaben unabhängig von der Herkunft zu zahlen, die auf alle Zahlungen an ADC anfallen können; wenn Kunde und ADC in verschiedenen Ländern ansässig sind. Jede Partei ist für die Beitreibung ihrer eigenen Ansprüche in Bezug auf Vorauszahlungen (z. B. in Bezug auf Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer) verantwortlich.

12.9 ADC hat das Recht, alle Arbeiten im Namen des Kunden auszusetzen, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitplan geleistet werden. Alle nachteiligen Auswirkungen, die diese Aussetzung auf den Fertigstellungsplan oder die Qualität der Dienstleistung für den Kunden hat, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieses Recht gilt nicht nur für den in Verzug befindlichen Vertrag, sondern auch für alle anderen Verträge mit dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob Zahlungen aus diesen Verträgen im Rückstand sind oder nicht.

12.10 Der Auftraggeber sollte insbesondere beachten, dass bei vereinbarter Projekt- oder Teilzahlung „im Voraus“ die Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers erst nach Eingang der Zahlung beginnen.

12.10 Die in unseren Handelsinformationen angegebenen Preise gelten für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum unseres Angebots. Überschreitet die Dauer der Dienstleistungen/Arbeiten sechs Monate ab dem Datum unseres Angebots, kann ADC nach eigenem Ermessen die Preise für die Dienstleistungen von ADC gemäß den aktuellen Marktbedingungen erhöhen, um den erhöhten Rohkosten Rechnung zu tragen Material, erhöhte Arbeitskosten (unter Bezugnahme auf offizielle Arbeitsindizes) und andere Kosten, die direkt und/oder unvermeidlich anfallen (oder anfallen werden), als Folge der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung. ADC wird die vorgeschlagenen Tariferhöhungen mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitteilen.

13.1 ADC stellt Informationen, Ratschläge, Berichte und andere Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen und Erkenntnisse zur Verfügung. ADC wird alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen und die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt ausführen und bestätigt, dass das Personal von ADC ordnungsgemäß ausgebildet, qualifiziert, qualifiziert und erfahren ist, um die Dienstleistungen zu erbringen. Die Leistungen sind für die im Leistungsumfang angegebenen Zwecke geeignet. ADC garantiert nicht, dass die Dienstleistungen fehlerfrei sind, ein bestimmtes Ergebnis erzielen, den Anforderungen des Kunden entsprechen oder für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet sind.

13.2 ADC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in Berichten, Diensten oder Begleitmaterialien bereitgestellten Informationen, aber ADC bemüht sich nach besten Kräften, dies zu tun. Es obliegt dem Kunden, zu entscheiden, ob er die Beratung annimmt oder nicht, wenn er Managemententscheidungen trifft oder weitere Maßnahmen trifft. ADC übernimmt niemals die Haftung für die Folgen einer Entscheidung eines Kunden auf der Grundlage dieser Informationen, Meinungen und Ratschläge; ob direkt oder indirekt.

14.1 ADC darf mit Zustimmung des Kunden die Tatsache bekannt geben, dass der Kunde ein Kunde ist oder war, und den Namen des Kunden in dieser Hinsicht in Werbematerialien verwenden. ADC kann auch die Art der für den Kunden durchgeführten Arbeiten allgemein beschreiben.

14.2 Sofern die Ergebnisse von beauftragten Arbeiten vom Auftraggeber zitiert werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ADC gebührend und ehrenhaft zu erwähnen, um deutlich zu machen, wer die Arbeiten ausgeführt hat, es sei denn, ADC verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht. Diese Bestimmung gilt ungeachtet der vorrangigen Stellung des Eigentums an diesem Produkt (siehe Artikel 10.2).

15.1 Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeitern, die Qualität der Dienstleistungen, Meldungen oder andere Aktivitäten von ADC müssen schriftlich vorzugsweise innerhalb einer Woche nach Eintritt des Vorfalls bei ADC eingereicht werden. ADC wiederum wird sich mit dieser Angelegenheit gemäß der ADC-Unternehmensrichtlinie befassen. Die Beschwerde wird keine Aktivität oder Anwendbarkeit einer Verpflichtung der Parteien aussetzen.

16.1 Alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen ADC und dem Kunden werden ernsthaft überprüft und gemäß den Artikeln 16.2 und 16.3 angepasst.

16.2 ADC hat das Recht, seine laufenden Dienstleistungen oder Aktivitäten sofort auszusetzen oder zu beenden, wenn Rechnungen des Kunden ausstehend sind, ohne jegliches Recht auszusetzen, dass ADC berechtigt ist, alle Gebühren und Ausgaben vollständig zurückzufordern.

16.3 ADC hat das Recht, alle Arbeiten für den Kunden sofort einzustellen, wenn: der Kunde Insolvenz beantragt oder für zahlungsunfähig erklärt wird oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder allgemein nicht in der Lage ist, seine Rechnungen bei Fälligkeit zu begleichen.

16.4 Unter den oben genannten Umständen ist ADC auch berechtigt, ein allgemeines Pfandrecht an allen Gütern und Eigentum des Kunden, die sich im Besitz von ADC befinden, zu besitzen und nach einer Frist von 14 Tagen über diese Güter und Güter in einer Weise und zu Preisen zu verfügen, die ADC für möglich hält fit zu machen und diese Erlöse auf die vom Kunden gegenüber ADC ausstehenden Schulden zu verwenden.

17.1 ADC wird keine illegalen Aktivitäten im Namen des Kunden durchführen. Jede diesbezügliche Anforderung macht den Vertrag und jede Vereinbarung in Bezug auf die Leistung ungültig und ADC ist berechtigt, seine Gebühren und Aufwendungen vollständig zurückzufordern.

17.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von ADC bereitgestellten Informationen nicht rechtswidrig zu verwenden.

18.1 Unbeschadet anderer restriktiver Beschränkungen an anderer Stelle des Vertrages ist die Haftung von ADC auf den Wert der Leistung beim Kunden oder den geringeren Wert des Schadens, höchstens jedoch auf den geltenden Versicherungsschutz beschränkt .

18.2 ADC verfügt über eine allgemeine Haftpflichtversicherung in Höhe von GBP 1,000,000 (GB Sterling ONE MILLION).

19.1 Höhere Gewalt bedeutet in Bezug auf eine der Parteien jedes Ereignis oder Ereignis welcher Art auch immer außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei, das diese Partei an der Erfüllung einer dieser Partei aus diesem Vertrag auferlegten Verpflichtung verzögert, hindert oder behindert, einschließlich des Ausmaßes eines solchen Ereignisses oder Ereignisses Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Gesundheitsschutzmaßnahmen, soziale Unruhen, Terroranschläge, Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Handlungen, Krieg, Feuer, Epidemien, Explosionen, Blockaden oder unvorhersehbare Amtshandlungen verzögern, verhindern oder behindern behördliche Maßnahmen und andere unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse oder Änderung der Umstände (siehe Artikel 6.2)

19.2 Führt die Verzögerung durch Ereignisse Dritter, die außerhalb der Kontrolle oder des Einflusses einer Partei liegen, zu einer solchen Verzögerung oder einem solchen Schaden, dass der Vertragszweck ganz oder erheblich zerstört wird, ist jede Partei unter diesen Umständen berechtigt, den restlichen Teil des Projekts zu stornieren. Unter solchen Umständen ist ADC berechtigt, alle bereits entstandenen Kosten und Gebühren, unmittelbar vor Eintritt höherer Gewalt, innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt zurückzufordern.

20.1 Sofern nicht einvernehmlich anders entschieden, unterliegt jeder Vertrag zwischen ADC und dem Kunden in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen den Gesetzen von Schottland.

20.2 Bei Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus der Erbringung einer der oben genannten Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vereinbarungen oder Verträgen ergeben. ADC und der Kunde vereinbaren, alle Streitigkeiten oder Ansprüche der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der schottischen Gerichte zu unterwerfen.

20.3 Die Parteien können auch beschließen, diese Streitigkeit einem anerkannten oder zertifizierten Schiedsgericht vorzulegen.

20.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in englischer Sprache verfasst, sollten sie in eine andere Sprache übersetzt werden, hat die englische Originalversion im Falle von Streitigkeiten oder Differenzen Vorrang.

Globale Kundenliste

ENI Gesamtenergien Cnooc Conoco Phillips Neue Festungsenergie Petronas Carigali PCSB Tullow Oil
Beach Ithaka-Energie Hafenenergie Seadrill EnQuest Wintershall Diamond Offshore
Stena-Bohrung Überschreiten Edel Vaalco Woodside OSRL Azule-Energie

Kontakt

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